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IMPRESSUM
Drewes-Hof,
Ferienwohnungen, Aloys Dayen,
Tetendorf, Im Dorfe 6, 29614 Soltau,
Tel. 05191-3838, Fax: 05191-976293
www:drewes-hof.de
E-Mail: Drewes.Hof@t-online.de
Kto Nr. 9....... (Kreissparkasse Soltau)
KSK Soltau, BLZ 258 516 60
Gerichtsstand
ist 29614 Soltau.
Steuer Nr: 23 / 41 241 02738
Finanzamt Soltau
Bildnachweis:
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Fotolia.com, © Stockcity - Fotolia.com, © lantapix - Fotolia.com, ©
christian-colista - Fotolia.com, © Vladislav Gajic - Fotolia.com,
© Romy1956 - Fotolia.com, © Sabine Dochow - Fotolia.com,
© pixelschieber - Fotolia.com
Sowie Bilder von einer CD von Data Becker: 350.000 Premium Cliparts
gekauft im Juli 2010.
Es
gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Deutschen Hotel und
Gaststättenverbandes(Dehoga).
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Herausgegeben
von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
Der
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war bereitgestellt worden ist.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers
dem Gast Schadenersatz zu leisten.
a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen,
abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b)
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung
20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer
mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle
zu vermeiden.
b)
Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers, hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
c)
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, behält der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer und Appartements
nach 18.00 Uhr weiter zu vergeben.
An- und Abreise
a)
Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer.
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug (Check
In time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich.
Die Rückgabe (Check Out time) des Zimmers hat bis spätestens
11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00
Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen.
b)
Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages
bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die
Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde.
c)
Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener
Leistungen ist nicht möglich.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Bamberg.
Wir weisen gem. Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, daß personenbezogene
Daten mittels elektronischer Hilfsmittel gespeichert und verarbeitet werden.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung
gültig.
Wir weisen darauf hin, daß Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen
von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit werden, daß
Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund an der Ausübung des
Ihnen zustehenden Gebrauchsrechts verhindert werden. Der Vermieter muß
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile
anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs
erlangt.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier
verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder anderweitig zu
bemühen.
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